Um die volle Fachhochschulreife zu erlangen, müssen Sie die Höhere Handelsschule erfolgreich abschließen sowie entweder ein 24-wöchiges kaufmännisches Praktikum (z.B. in den Schulferien oder nach Abschluss des Bildungsgangs) oder eine mindestens zweijährige kaufmännische Ausbildung nachweisen.

Das mindestens zweiwöchige Berufsorientierungspraktikum, das Sie in der Unterstufe im zweiten Schulhalbjahr absolvieren werden, wird ebenso wie die praktischen Teile des Unterrichts (vier Wochen) auf das halbjährige Praktikum angerechnet, so dass noch 18 Wochen bleiben.

WICHTIG: Das Praktikum darf nur in Unternehmen gemacht werden, die eine Ausbildungsberechtigung für kaufmännische Berufe haben.

Die Schule informiert zu Beginn des Bildungsgangs und verteilt auch Informationsschriften sowie Vordrucke für Praktikumsbescheinigungen für die Unternehmen. Zuständig dafür ist Herr Ulrich Kolb. Er prüft auch die eingereichten Bescheinigungen über die geleisteten Praktika.

Zuständig für die Bescheinigung der vollen Fachhochschulreife ist der Schulleiter.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich.

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