SIHK BEWERTUNGSSCHEMA

Das SIHK-Bewertungsschema für Zwischen- und Abschlussprüfung

Punkte

Bewertung

Note

100-92 Punkte

Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung

sehr gut

unter 92- 81 Punkte

Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung

gut

unter 81- 67 Punkte

Eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung

befriedigend

unter 67- 50 Punkte

Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen   entspricht

ausreichend

unter 50- 30 Punkte

Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen   lässt, dass Grundkenntnisse vorhanden sind

mangelhaft

unter 30 - 0 Punkte

Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, und bei der selbst   die Grundkenntnisse lückenhaft sind

ungenügend

ZWISCHENPRÜFUNG DER SIHK 

Die Zwischenprüfung (ZP) findet nach 18 Monaten Ausbildung statt. Sie bezieht sich auf die bis dahin im Ausbildungsbetrieb erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten und die im Berufsschulunterricht vermittelten Kompetenzen. Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung. In der Regel beauftragt die SIHK die zuständigen Berufskollegs mit der Durchführung der Zwischenprüfungen. Das heißt, dass alle Auszubildenden, die am Eugen Schmalenbach-Berufskolleg in Halver-Ostendorf oder Altena zur Berufsschule gehen, die Zwischenprüfung auch an diesen Standorten ablegen.

WIE SIEHT DIE ZWISCHENPRÜFUNG AUS

Bestimmt haben Sie schon einmal Prüfungsaufgaben der IHK-Zwischenprüfungen im Original gesehen. Dann wissen Sie, dass es sich bei der Zwischenprüfung um eine reine Multiple-choice-Prüfung handelt. Sie besteht aus ca. 40 Fragen, die Sie in der vorgegebenen Zeit von 90 Minuten lösen müssen.

Für die Beantwortung haben Sie also durchschnittlich ca. 2 ½ Minuten Zeit. Allerdings lassen sich einige Aufgaben deutlich schneller lösen, so dass Ihnen für umfangreichere Aufgaben (z.B. kaufmännische Rechenaufgaben) mehr Zeit zur Verfügung steht.

Sie bekommen einen Aufgabensatz (DIN-A4-Format, geheftet), den Sie nach der Prüfung mit nach Hause nehmen können. Sie geben nur den Lösungsbogen mit Ihren Antworten ab.

Da der Lösungsbogen aus einer Originalseite und einem Durchschlagbogen besteht, passiert es schnell, dass man den Bogen als Schreibunterlage genutzt hat. Dann kann man aber die Durchschlagseite nicht mehr lesen. Also: Halten Sie Ordnung auf Ihrem Prüfungsplatz!

Die Aufgaben der Zwischenprüfung können in beliebiger Reihenfolge bearbeitet werden. Sie dürfen einen nicht-programmierbaren Taschenrechner benutzen.

WELCHE INHALTE WERDEN ABGEFRAGT?

Die Inhalte der Zwischenprüfung ergeben sich gemäß des Stoffkataloges für Zwischenprüfungen (hier: Industriekauffrau/Industriekaufmann) der AkA-Nürnberg, der in der Regel in den Ausbildungsbetrieben vorliegt.

 Der Stoffkatalog ist nach Funktionen gegliedert. Die Haupt-Funktionen sind:

  • Beschaffung und Bevorratung
  • Produkte und Dienstleistungen
  • Kosten- und Leistungsrechnung

IST DIE TEILNAHME AN DER ZP VERPFLICHTEND?

Ja, Sie müssen an der Zwischenprüfung teilnehmen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist u.a. Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Allerdings ist nur die Teilnahme an der Zwischenprüfung zwingend erforderlich, das erreichte Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Zulassung oder gar auf das Ergebnis der Abschlussprüfung. Ausnahmen (Teilnahme entfällt):

Sie haben bereits eine andere kfm. Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Sie können auf Grund einer länger andauernden Erkrankung nicht teilnehmen.

KANN MAN BEI DER ZWISCHENPRÜFUNG DURCHFALLEN?

Nein, Sie können nicht durch die Zwischenprüfung fallen. Das Ergebnis der Zwischenprüfung soll Ihnen, Ihrem Ausbildungsbetrieb und den Lehrerinnen und Lehrern der Berufsschule Auskunft geben über Ihren derzeitigen Ausbildungsstand. Damit hat die Zwischenprüfung den Charakter einer Informationsprüfung.   Die von Ihnen erreichten Ergebnisse haben keinen Einfluss auf die Zulassung zur Abschlussprüfung und gehen nicht in die Abschlussprüfung ein.   Dennoch sollten Sie sich um ein möglichst gutes Ergebnis in der Zwischenprüfung bemühen. Für Ihre innerbetriebliche Beurteilung und der daraus evtl. resultierenden Übernahme ins Angestelltenverhältnis nach Ihrer Ausbildung sind schlechte Ergebnisse in der Zwischenprüfung sicherlich nicht förderlich.

WANN WIRD DAS ERGEBNIS MITGETEILT?

Sie erhalten von der IHK einige Zeit nach der Zwischenprüfung eine Bescheinigung über Ihr Abschneiden bei dieser Prüfung.

Diese Bescheinigung enthält Ihre Leistungen nach dem üblichen Punktesystem gemäß der Ihnen bekannten Punkteskala - als Gesamtnote und differenziert nach den Funktionen des Stoffkataloges.

Darüber hinaus weist die Bescheinigung die Durchschnittswerte aller Prüflinge aus, so dass ein Vergleichsmaßstab gegeben ist, an dem Sie Ihre Leistungen messen können. Insofern gibt die Bescheinigung Auskunft über Ihren Ausbildungsstand und zeigt evtl. vorhandene Ausbildungsmängel auf.

DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG DER SIHK 

Schaubild Abschlussprüfung Industrie

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WANN FINDET DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG STATT?

Die IHK-Abschlussprüfungen werden für den Ausbildungsberuf Industriekauffrau/ Industriekaufmann zeitlich und inhaltlich bundeseinheitlich durchgeführt. Die voraussichtlichen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der unten stehenden Auflistung. Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine Anmeldung erforderlich, die Ihr Ausbildungsbetrieb vornimmt.

Sie erhalten von der IHK rechtzeitig eine schriftliche Einladung, der Sie die genauen Termine, Uhrzeiten und Örtlichkeiten entnehmen können.  

Beachten Sie, dass der erste schriftliche Prüfungstag in der Regel vormittags beginnt (meist ab 08:00 Uhr), der zweite Prüfungstag dagegen nachmittags (meist ab 12:45). Normalerweise wird am ersten Tag der Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse", am zweiten Prüfungstag werden die beiden Prüfungsbereiche "Wirtschafts- und Sozialprozesse" sowie "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" geprüft. Achten Sie auf Änderungen!

Die mündlichen Prüfungen im Prüfungsbereich "Einsatzgebiet" finden für jeden Auszubildenden individuell statt. Der Prüfungstermin wird vom zuständigen Prüfungsausschuss festgelegt. Sie erhalten hierzu rechtzeitig eine schriftliche Einladung, der Sie den genauen Termin und den Prüfungsort entnehmen können.

WO WIRD DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG DURCHGEFÜHRT?

In der Regel beauftragt die SIHK die zuständigen Berufskollegs mit der Durchführung der Berufsabschlussprüfungen. Das heißt, dass alle Auszubildenden, die am Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg zur Berufsschule gehen, die schriftliche IHK-Abschlussprüfung auch am Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg in Halver-Ostendorf oder Altena ablegen.

Bitte beachten Sie hierzu Ihre Einladung zur schriftlichen Abschlussprüfung und evtl. enthaltene Abweichungen.

Die mündliche Prüfung (Einsatzgebiet) findet dagegen an unterschiedlichen Orten statt. Der Prüfungsort wird von Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss festgelegt. Die Prüfungen können in Ausbildungsbetrieben, in den Räumlichkeiten der SIHK Hagen oder in einem Berufskolleg stattfinden.

Bitte beachten Sie hierzu Ihre Einladung zur mündlichen Abschlussprüfung.

WIE SIEHT DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG AUS?

Beim Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse" handelt es sich um eine so genannte konventionelle Prüfung. Damit ist gemeint, dass Sie Situationsaufgaben oder Fallbeispiele frei beantworten sollen. Sie erhalten dazu einen mehrseitigen, gehefteten DIN A4-Prüfungsbogen, der unter den jeweiligen Aufgaben Platz für Ihre Antworten enthält. Sollte dieser Platz einmal nicht ausreichen, so können Sie das beiliegende Konzeptpapier benutzen.

Bei den beiden Prüfungsbereichen "Wirtschafts- und Sozialprozesse" und "kaufmännische Steuerung und Kontrolle" handelt es sich dagegen um so genannte programmierte Prüfungen. Hier haben Sie die Möglichkeit, aus vorgegebenen Antwortmöglichkeiten auszuwählen oder von Ihnen zuvor berechnete Ergebnisse einzutragen. Sie erhalten dazu jeweils einen oder mehrere Aufgabensätze und die dazugehörigen Antwortbögen.

Zusätzlich erhalten Sie im Prüfungsbereich "kaufmännische Steuerung und Kontrolle" meist noch einen Belegsatz und einen Industrie-Kontenrahmen. Bei so vielen Unterlagen fällt es manchmal schwer, den Überblick zu behalten. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie nach Beendigung der Prüfung alle Unterlagen abgeben!

Und noch ein Tipp: Da die Antwortbögen immer aus einer Originalseite und einem Durchschlagbogen bestehen, passiert es schnell, dass man einen Bogen als Schreibunterlage genutzt hat. Dann kann man aber die Durchschlagseite nicht mehr lesen. Also: Halten Sie Ordnung auf Ihrem Prüfungsplatz!

WELCHE INHALTE WERDEN ABGEFRAGT?

Die Abschlussprüfung der IHK zur Industriekauffrau/zum Industriekauffmann besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die jeweiligen Prüfungsbereiche entnehmen Sie bitte folgender Tabelle.

Prüfungsbereich Geschäftsprozesse

Typ:

schriftlich, Situationsaufgaben oder Fallbeispiele

Dauer:

180   Minuten

Prüfungsziele:  

  • Geschäftsprozesse   analysieren
  • Problemlösungen ergebnis- und kundenorientiert entwickeln

Inhalte:

  • Marketing   und Absatz
  • Beschaffung und Bevorratung
  • Personal
  • Leistungserstellung

Anteil am   Gesamtergebnis:

40 %,   wobei mindestens 50 Punkte erzielt werden müssen   ("Geschäftsprozesse" = Sperrfach); vgl. Bestehensregelung!

Quelle:

Verordnung   über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23.   Juli 2002, hier: 9 Abs. 3 Nr. 1 und 10

Prüfungsbereich: Kfm. Steuerung und Kontrolle

Typ:

schriftlich, bis zu 4 praxisbezogene Aufgaben

Dauer:

90 Minuten  

Prüfungsziele:  

Leistungsabrechnung  und Controlling

Inhalte:

  • betriebliche Kosten erfassen 
  • Geld- und Wertströme analysieren
  • betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen ableiten

Anteil am   Gesamtergebnis:

20 %;   beachten Sie hierzu die Bestehungsregelung!

Quelle:

Verordnung   über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23.   Juli 2002, hier: 9 Abs. 3 Nr. 2 und 10

Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde

Typ:

schriftlich,praxisbezogene Aufgaben

Dauer:

60 Minuten  

Prüfungsziele:  

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und  Arbeitswelt darstellen und beurteilen

Anteil am   Gesamtergebnis:

10 %;   beachten Sie hierzu die Bestehungsregelung!

Quelle:

Verordnung   über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23.   Juli 2002, hier: 9 Abs. 3 Nr. 3 und 10

Wann ist die Abschlussprüfung bestanden?

1.

Gesamtergebnis   mindestens 50 %

2.

"Geschäftsprozesse"   mindestens 50 % (Sperrfach)

3.

in mindestens   einem der beiden Prüfungsbereiche "Kaufmännische Steuerung und   Kontrolle" oder "Wirtschafts- und Sozialprozesse" mindestens   50 %

4.

"Einsatzgebiet"   mindestens 50 % (Sperrfach)

 

Wenn in einem Prüfungsbereich die Note "ungenügend" erzielt   wird, führt dies - unabhängig von allen anderen erbrachten Prüfungsleistungen   - zu einem Nichtbestehen der IHK-Abschlussprüfung.

WAS IST DAS EINSATZGEBIET?

Im so genannten betrieblichen Einsatzgebiet arbeitet der Auszubildende in den Monaten vor der Abschlussprüfung und bereitet sich dort auf eine Fachaufgabe vor, die Gegenstand der mündlichen Prüfung ist. Dem zuständigen Prüfungsausschuss ist eine Kurzbeschreibung der Fachaufgabe zu einem von der Industrie- und Handelskammer (IHK) festgelegten Termin zur Genehmigung vorzulegen.

Der Antrag muss u. a. auf jeden Fall enthalten:

  • konkrete inhaltliche Angaben zum Einsatzgebiet (z.B. Skizzierung von vor- und nachgelagerten Geschäftsprozessen),
  • Angaben zu den Präsentationsmitteln, wie z.B. OHP, Pinwand, Laptop, Beamer).

Wie sollte eine genehmigungsfähige Fachaufgabe aussehen?

  • Ihre Fachaufgabe kann sich auf einen innerbetrieblichen Standardablauf beziehen; also z.B. Reklamationsabwicklung, Abwicklung eines Kundenauftrages.Ihre Fachaufgabe kann sich aber auch auf ein einmaliges Projekt beziehen; also z.B. Marktanalyse zur Kundenakzeptanz einer neu eingeführten Marke (siehe Anlage).Falls ein innerbetrieblicher Standardablauf als Fachaufgabe gewählt wird, können Sie diesen einer kritischen Analyse unterziehen. Sie können z.B. Vereinfachungsmöglichkeiten für die Prozesskette aufzeigen o.ä.
  • Die Fachaufgabe muss prozessorientiert sein, d.h. eine Themenstellung wie z.B. Vor- und Nachteile des Wechsels ist nicht geeignet.
  • Die Fachaufgabe muss von Ihnen selbständig bearbeitet werden.
  • Die Fachaufgabe muss aus dem Themenbereich der Ausbildung eines Industriekaufmanns / einer Industriekauffrau stammen. Vermeiden Sie also Themen wie z.B. Implementation eines neuen Buchhaltungsprogramms (Bereich IT-Kaufmann / IT-Kauffrau).Ausgangspunkt der Fachaufgabe ist eine konkrete Aufgabenstellung. Dabei ist dieFachaufgabe ganz klar beispielbezogen. Beispiel: Beim Thema „Reklamationsabwicklung“ schildern Sie nicht allgemein die Vorgehensweise bei Reklamationen, sondern Ausgangspunkt ist eine bestimmte Reklamation, die bearbeitet wird.
  • Sie müssen die Fachaufgabe in den letzten Monaten Ihrer Ausbildung durchführen.
  • Die Fachaufgabe darf sich nicht auf Tätigkeiten beziehen, die in anderen Ausbildungsabschnitten durchgeführt wurden.

REPORT

Über die Fachaufgabe im Einsatzgebiet ist vom Prüfling ein höchstens fünfseitiger Report als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch zu erstellen. Dieser ist dem Prüfungsausschuss bereits im Vorfeld der praktischen Prüfung zu einem bestimmten Termin zur Verfügung zu stellen. Anlagen zur Erläuterung betriebsüblicher Unterlagen können dem Report beigefügt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass keine Betriebsgeheimnisse veröffentlicht werden und nicht gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen wird.

Es erfolgt keine Bewertung des Reports, er dient dem Prüfungsausschuss nur zur Information und ist Grundlage für die Präsentation und für das Fachgespräch.

Beurteilungskriterien für eine Präsentation

  • Aufbau und inhaltliche Struktur (Aufgabenstellung und Ziel, sachliche Gliederung, Darstellung der inhaltlichen Zusammenhänge) Präsentationstechnik und kommunikative Kompetenz (Visualisierung, Medieneinsatz, Ausdrucks-, Vortragsweise).

FACHGESPRÄCH

Im Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Auch hier werden fachliche und kommunikative Kompetenz bewertet.

Prüfungsbereich:  

Einsatzgebiet  

Typ:

mündlich,Basis: fünfseitiger Report

Dauer:

Präsentation ca. 15 MinutenFachgespräch ca. 15 Minuten(max. 30 Minuten insgesamt)

Prüfungsziele:  

  • ganzheitliche  Geschäftsprozesse in der Sachbearbeitung beherrschen
  • Problemlösungen in der   Praxis erarbeiten

Inhalte:

einsatzgebietsspezifische   Inhalte;

  • a) Präsentation:Sachverhalte, Abläufe, Ergebnisse der   bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und mit praxisüblichen Mitteln darstellen
  • b) FachgesprächFachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe   erläutern und Ergebnisse bewerten

Anteil am   Gesamtergebnis:

30 %,   wobei mindestens 50 Punkte erzielt werden müssen ("Einsatzgebiet" =   Sperrfach); vgl. Bestehensregelung!

Quelle:

Verordnung   über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23.   Juli 2002, hier: 9 Abs. 3 Nr. 4 und 10

Vorbereitungsschritte

Nr.

Aufgaben

Beteiligte

1.

Auswahl   des Einsatzgebietes

Ausbilder   und Azubi

2.

Festlegung   der Fachaufgabe

Ausbilder   und Azubi

3.

Genehmigung   der Fachaufgabe( dazu ist eine Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe   vor der Durchführung vorzulegen)

Prüfungsausschuss  

4.

Anfertigen   eines höchstens fünfseitigen Reports und erläuternde Anlagen mit   betriebsüblichen Unterlagen (Report dient als Basis für die Präsentation und   das Fachgespräch; Achtung: Report wird nicht bewertet!)

Azubi

5.

Vor der   Durchführung der Prüfung sind folgende Unterlagen beim Prüfungsausschuss   einzureichen:-Report-evtl. Anlagen- Bestätigung des Ausbilders, dass die   Fachaufgabe vom Prüfling im Betrieb selbstständig durchgeführt worden ist

Azubi

Ausbilder

Prüfungsausschuss  

6.

Prüfung im   Einsatzgebiet(Die Prüfung im Einsatzgebiet findet ca. 3 Monate nach der   schriftlichen Prüfung statt.)

Azubi

Prüfungsausschuss  

WIE ERRECHNET SICH DAS GESAMTPRÜFUNGSERGEBNIS? Das Gesamtergebnis der IHK-Prüfung ergibt sich aus den gewichteten Einzelleistungen in den vier Prüfungsbereichen. 

Schriftliche Prüfungsbereiche

  •       Geschäftsprozesse 40 % 
  •       Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 20 %
  •       Wirtschafts- und Sozialprozesse 10 %

Mündlicher Prüfungsbereich (Präsentation und Fachgespräch) 30 %

WAS IST EINE "ERGÄNZUNGSPRÜFUNG"?

Wenn in der schriftlichen Prüfung in zwei Prüfungsbereichen die Note "mangelhaft" und in den restlichen Prüfungsbereichen mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde, kann auf Antrag des Prüflings oder auf Ermessen des Prüfungsausschusses die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von 15 Minuten ergänzt werden, wenn dies den Ausschlag zum Bestehen der Abschlussprüfung geben kann.

Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling aus den beiden nicht bestandenen Bereichen zu bestimmen.

Die schriftliche und mündliche Teilleistung dieses Prüfungsbereiches werden im Verhältnis 2 : 1 zu einer Note zusammengefasst.

KANN MAN DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG WIEDERHOLEN?

Ja - man kann die Abschlussprüfung sogar zwei Mal wiederholen. Allerdings kann sie frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden - also 6 Monate später.

Dabei brauchen Prüfungsbereiche, in denen man bereits mindestens 50 % erbracht hat, nicht wiederholt zu werden. Dies muss vom Prüfungsteilnehmer beantragt werden und er muss sich innerhalb von 2 Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden.

Der Auszubildende erhält bei nicht bestandener Prüfung von der IHK schriftlich Bescheid, in welchen Prüfungsbereichen keine ausreichenden Leistungen erbracht worden sind und welche Prüfungsbereiche in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt zu werden brauchen.

Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich bei nicht bestandener Prüfung um ein halbes Jahr (vgl. hierzu auch die Seite Berufsschulabschluss)

WANN BEKOMMT MAN DAS PRÜFUNGSERGEBNIS MITGETEILT?

Wenn alle Prüfungsbereiche gemäß den Bestehensregeln erfüllt wurden, erhalten Sie direkt im Anschluss an die mündliche Prüfung vom Prüfungsausschuss eine vorläufige Bescheinigung, die - vorbehaltlich der rechnerischen Richtigkeit - das Bestehen der Prüfung dokumentiert.

Das eigentliche Prüfungszeugnis wird von der IHK per Post (mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung) zugestellt.

KANN MAN VON DER PRÜFUNG ZURÜCKTRETEN?

Grundsätzlich ist ein Rücktritt von der Prüfung möglich. Allerdings sind hierbei einige Bedingungen zu beachten.

Vor Beginn der Prüfung kann man durch eine schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. Dies ist sogar noch am Prüfungstag (z.B. wegen Krankheit) möglich. Damit gilt die Prüfung als nicht begonnen und kann beim nächsten Prüfungstermin abgelegt werden.

Hat man bereits mit der Prüfung begonnen, kann immer noch der Rücktritt erklärt werden. Die Prüfungsbereiche, die bereits vollständig abgelegt worden sind, können dabei angerechnet werden. Dazu ist allerdings das Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit -> Vorlage eines ärztlichen Attests!) notwendig, über dessen Akzeptanz der Prüfungsausschuss entscheidet.

Tritt man ohne wichtigen Grund zurück oder erscheint nicht zur Prüfung, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

WIE SETZT SICH DER PRÜFUNGSAUSSCHUSS ZUSAMMEN?

Der Prüfungsausschuss ist das Gremium, welches Ihre Abschlussprüfung abnimmt. Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehört u. a. die Bewertung Ihrer schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen, die Festlegung des Termins für die mündliche Prüfung und die Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen der Gesamtprüfung.

Für den Ausbildungsberuf Industriekauffrau/Industriekaufmann bestehen bei der SIHK Hagen aufgrund der großen Anzahl von Ausbildungsverhältnissen insgesamt 7 Prüfungsausschüsse für das Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg am Standort Halver-Ostendorf und 4 Prüfungsausschüsse am Standort Altena.

Die Prüfungsausschüsse bestehen jeweils aus mindestens drei Mitgliedern: - einem/-er Lehrer/-in des Berufskollegs, einem/-er Beauftragten der Arbeitgeber, einem/er Beauftragten der Arbeitnehmer. Mindestens zwei Drittel der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder eines Prüfungsausschusses wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Alle Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig sein, dürfen nicht befangen sein, werden für fünf Jahre berufen und haben über alle Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren.

WIE WERDEN TÄUSCHUNGSVERSUCHE GEAHNDET?

Auch das sollten Sie wissen: Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße können mit dem Ausschluss von der Prüfung geahndet werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Prüfung für nicht bestanden erklärt wird - übrigens auch bei festgestellten Täuschungen innerhalb eines Jahres nach der Prüfung.

Achtung:

Da an den Prüfungstagen alle immer etwas aufgeregt sind - und das gilt sowohl für die Prüfungskandidaten als auch genauso  für die Aufsichtführenden bei der schriftlichen und die Prüfer bei den mündlichen Prüfungen, sollten Sie alles vermeiden, was Ihnen als Täuschungsversuch ausgelegt werden könnte. Dazu gehören zwei ganz wichtige Dinge:

  • Für die gesamte Dauer der Prüfung (inklusive der Pausen) ist das Mitbringen/Benutzen von Handys/Mobiltelefonen nicht gestattet (schon das alleinige Führen eines Handys in den Prüfungsräumen gilt als Täuschungshandlung). Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der gesamten Prüfung!
  • Das Ausleihen oder die Weitergabe eines Taschenrechners während der Prüfung sowie die Benutzung eines programmierbaren Taschenrechners ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gelten als Täuschungsversuche!

KANN MAN DIE PRÜFUNGSUNTERLAGEN SPÄTER EINSEHEN?

Ja, das ist grundsätzlich möglich - allerdings erst nach Abschluss der gesamten Prüfung.

Auf Antrag gewährt Ihnen die IHK Einblick in ihre Prüfungsunterlagen. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten werden zwei Jahre bei der IHK aufbewahrt, so dass auch nur in diesem Zeitraum Einblick genommen werden kann.

WANN WIRD MAN ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG ZUGELASSEN?

In der Regel müssen drei - eher formale - Tatbestände erfüllt sein, damit Sie zur IHK-Abschlussprüfung zugelassen werden:

  • die Ausbildungszeit muss zurückgelegt sein bzw. innerhalb von zwei Monaten nach dem Prüfungstermin enden
  • die Teilnahme an der Zwischenprüfung und das Führen von Berichtsheften ist erforderlich

                      (1. Die Note der Zwischenprüfung ist unerheblich, nur die Teilnahme ist Voraussetzung.

                       2. die Berichtshefte sind am Tag der mündlichen Prüfung dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Bei Nichtvorlage                             kann die Zulassung  zur Prüfung entzogen werden.)

  • der Ausbildungsvertrag muss im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen sein (erkennbar am Stempel auf Ihrem Ausbildungsvertrag)

Auf die Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen (§ 40 BBiG) soll hier - bis auf die Möglichkeit der Verkürzung - nicht näher eingegangen werden.

KANN MAN DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG VORZEITIG ABLEGEN?

Ja, unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihre Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzen und damit die Abschlussprüfung vorziehen.

Allerdings ist dies nur möglich, wenn Sie sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule wesentlich über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbringen. Für die Berufsschule bedeutet dies, mindestens einen Notendurchschnitt von 2,49 im berufsbezogenen Bereich zu erreichen.

Den Antrag auf Zulassung zur vorgezogenen Prüfung stellen Sie als Auszubildende/Auszubildender bei der SIHK Hagen selbst. Denken Sie daran, den Antrag dem Betrieb und der Berufsschule vorzulegen, damit diese die erzielten Leistungen bestätigen können.

Informieren Sie sich bei der SIHK über die entsprechenden Termine! Es gelten Ausschlussfristen.

WAS KOSTET DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG?

Sie als Auszubildende/Auszubildender zahlen nichts für die Abschlussprüfung. Die Gebühren werden von Ihrem Ausbildungsunternehmen getragen.

Bei Wiederholungsprüfungen können andere Regelungen gelten, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll.

DER BERUFSSCHULABSCHLUSS 

 

Selbstverständlich erhalten Sie während Ihrer Berufsschulzeit Zeugnisse, die Ihren jeweiligen Leistungsstand ausweisen. Bei einem dreijährigen Ausbildungsverhältnis erhalten Sie insgesamt 4 Zeugnisse:

  • Im ersten Ausbildungsjahr erhalten Sie ein Jahreszeugnis.
  • Im zweiten Ausbildungsjahr erhalten Sie ebenfalls ein Jahreszeugnis.
  • Im dritten Ausbildungsjahr erhalten Sie Ende Januar ein Halbjahreszeugnis.
  • Zum Ende der Ausbildung erhalten Sie bei erfolgreichem Abschluss ein Berufsschulabschlusszeugnis; wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ein Abgangszeugnis.

Warum gibt es 2 Abschlüsse? Neben dem Berufsabschluss als Industriekauffrau bzw. Industriekaufmann durch die SIHK Hagen (= Prüfungszeugnis) erhalten Sie vom Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg beim Erreichen bestimmter schulischer Leistungen den Berufsschulabschluss (Abschlusszeugnis der Berufsschule).

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsgangs den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote bei vorher abgeschlossenen Fächern (z.B. Datenverarbeitung, Religionslehre) werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst.

Dabei werden die Noten der Fächer, die entsprechend der Stundentafel mit drei oder mehr Wochenstunden unterrichtet werden, doppelt gewichtet (hier: Geschäftsprozesse). Es wird auf eine Stelle hinter dem Komma - ohne Rundung - gerechnet.

Nachholen schulischer Abschlüsse

Der Berufsschulabschluss ist mit dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertig.

Die Fachoberschulreife wird in Verbindung mit dem Berufsschulabschluss erreicht, wenn

  • eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreicht wird UND
  • die Berufsabschlussprüfung (IHK-Prüfung) bestanden wird UND
  • die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse (oder eine andere Fremdsprache) nachgewiesen werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen im Zusammenhang mit den erreichbaren Schulabschlüssen an:

  • die Abteilungsleiterin Industrie (Frau Winter)
  • Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer
  • einen Beratungslehrer für Schullaufbahnberatung

Berufsschulabschluss ja - IHK-Abschluss nein

Für Schülerinnen und Schüler, die

  • die Berufsabschlussprüfung (IHK-Prüfung) nicht bestanden haben, jedoch
  • den Berufschulabschluss erreicht haben UND
  • deren Ausbildungsverhältnis verlängert worden ist,

ist der weitere Berufsschulbesuch entbehrlich. Mit anderen Worten: diese Schülerinnen und Schüler unterliegen nicht mehr der Schulpflicht.

Sie sind allerdings berechtigt, bis zur wiederholten Berufsabschlussprüfung am Berufsschulunterricht des berufsbezogenen Lernbereichs ohne Leistungsbewertung teilzunehmen. Dazu ist eine erneute Anmeldung im Schulsekretariat erforderlich.

Wir raten Ihnen dringend, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Berufsschulabschluss nein - IHK-Abschluss ja

Für Schülerinnen und Schüler, die

  • die Berufsabschlussprüfung (IHK-Prüfung) bestanden haben, aber
  • den Berufschulabschluss nicht erreicht haben

besteht unter Umständen die Möglichkeit, den Berufsschulabschluss per Nachprüfung noch zu erreichen.

Dazu ist es erforderlich, dass Sie auf Ihrem Abgangszeugnis der Berufsschule in höchstens zwei Fächern die Note mangelhaft erzielt haben. Weist Ihr Zeugnis die Note "ungenügend" oder mehr als zwei Mal "mangelhaft" aus, ist eine Nachprüfung nicht möglich.

Wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer - spätestens jedoch am Tag der Zeugnisausgabe, damit Sie die Anmeldefrist zur Nachprüfung nicht verpassen. Mit ihr/ihm können Sie alle weiteren Fragen klären, z.B. welches Fach Sie wählen wollen, Prüfungsablauf, Termine für die schriftliche und mündliche Nachprüfung.

Bei erfolgreicher Nachprüfung tauschen wir Ihr Abgangszeugnis in ein Berufsschulabschlusszeugnis um.

Noch ein Tipp: Für die Fächer, die vorzeitig abgeschlossen (i.d.R. Datenverarbeitung, Religion) und mit der Note "mangelhaft" bewertet worden sind, können Sie sich sofort zur Nachprüfung melden. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie in noch einem anderen Fach mangelhafte Leistungen erbracht haben.

Weder Berufsschul- noch IHK-Abschluss?

Für Schülerinnen und Schüler, die

  • die Berufsabschlussprüfung (IHK-Prüfung) nicht bestanden haben UND
  • den Berufschulabschluss nicht erreicht haben UND
  • deren Ausbildungsverhältnis verlängert worden ist,

gilt nach wie vor die Berufsschulpflicht.    BITTE PRÜFEN !!

Sie nehmen am Unterricht des ersten Halbjahres der nachrückenden Oberstufe mit Leistungsbewertung teil und haben erneut die Möglichkeit, Ihren Berufsschulabschluss zu erreichen.

In die Berechnung Ihrer Abschlussnoten gehen die Noten des letzten Zeugnisses und die aktuell erbrachten Leistungen ein. Bei Erfüllung der Anforderungen erhalten Sie dann Ihren Berufsschulabschluss.

Sollten Sie Ihren Berufsschulabschluss erneut nicht erreichen, haben Sie bei Vorlage bestimmter Bedingungen die Möglichkeit der Nachprüfung.

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